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Das Bild zeigt einen Hammerschmied bei der Arbeit. Kinder gucken zu.

Mühlenregion Rheinland

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.muehlenregion-rheinland.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Insbesondere gibt es folgende Probleme:

  • Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
  • Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge, beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien.
  • Das Label des Suchfeldes fehlt. Als Beschriftung gibt es hier nur eine Textvorbelegung.
  • Die Webinhalte passen sich nicht an das gewählte Ausgabegerät und seine Handhabung an. Das Angebot ist nicht responsiv.
  • Bei individueller Einstellung der Textabstände werden teilweise Inhaltsbereiche überlappt, der Text bleibt jedoch lesbar.
  • Die aufklappbare Navigation kann nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben.
  • Kontraste von Grafiken, Bedienelementen, Texten und Fokushervorhebungen sind zu gering.
  • Tastaturbedienung.Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig. Es können Bereiche nicht übersprungen werden. Die ausklappbaren Textabschnitte sind nicht bedienbar.
  • Die Syntax ist nicht korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.
  • In den ausklappbaren Textabschnitten fehlen erläuternde Hinweise (ARIA-Rollen und –Attribute).
  • Videoplayer: Es fehlt die ARIA-Auszeichnung des Lautstärkereglers, konkret wurde dem Button „Lautstärkeregler“ seine Rolle nicht korrekt zugewiesen. Zudem fehlt ein Alternativtext beim Vorschaubild.


Folgende nicht barrierefreie Inhalte sind auf der Seite vorhanden, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW fallen:

  • Presse-Info: Das Müllershandwerk ist jetzt Immatrielles Kulturerbe (11.Dezember 2018) (PDF, 1,78 MB)
  • Gutachten Netztechnischer Beitrag Kleinwasserkraftwerke (PDF, 1,55 MB)
  • eremdezet Jahresbericht 2017 des RMDZ (PDF, 3,2 MB)
  • Potenzialstudie Wasserkraft - LANUV-Fachbericht 40 - Teil 5 (PDF, 5,96 MB)
  • Programm der Erzählreise 2016 (PDF, 908 KB)
  • Programm der Erzählreise 2014 (PDF, 683 KB)
  • Programm Erzählreise 2012 (PDF, 588 KB)
  • Mahlzeit in rheinischen Mühlen (2018) (PDF, 2,65 MB)
  • Museumserlebnis in rheinischen Mühlen (2018) (PDF, 2,97 MB)
  • Faltkarte "Mühlenregion Rheinland" (2018) (PDF, 21,3 MB)

Barrierefreie Alternativen finden Sie hier:

  • Die Website bietet Videos in Deutscher Gebärdensprache für Gehörlose für ausgewählte Inhalte an. Durch Klicken auf den "zu den Informationen in Gebärdensprache"-Reiter werden die Videos aufgeführt. Zudem diese Inhalte auch in Leichter Sprache präsentiert.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt. Sie wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft. Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer vom Landschaftsverband Rheinland erstellten Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktmail. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson: Abteilung Kulturlandschaftspflege LVR
Julia König

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. E-Mail an die Überwachungsstelle senden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://naturparke-rheinland.lvr.de/de/startseite.html von der Abteilung Kulturlandschaftspflege des LVRs keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

Besuchen Sie auch die anderen Projektseiten des LVR-Fachbereichs Regionale Kulturarbeit